Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Die Buchung ist verbindlich.
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung bzw. Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto zu überweisen, spätestens aber bei Kursbeginn.
Sind die Kurspreise zu den genannten Terminen nicht vollständig bezahlt, berechtigt dies die Flugschule zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Höhe anfallender Rücktrittsgebühren oder anderweitig entstandener Schäden.
Ist die Durchführung eines Kurses nicht möglich, insbesondere wegen Wetter, Personalausfall oder Unbenutzbarkeit des Schulungsgeländes, etc. oder scheidet ein Teilnehmer aufgrund Krankheit oder Verletzung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Schulungsgebühr oder Ersatz von Drittleistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind.
Entgangene Kursinhalte können bei den nächsten Kursen nachgeholt werden.
Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zu einer Veranstaltung, fällt die Kursgebühr trotzdem an.
Teilnehmer an Schulungen oder Seminaren im Ausland tragen Kosten, die Dritte für Unterkunft, Transport oder Stornierungen in Rechnung stellen. Diese Leistungen werden von Dritten erbracht und sind nicht Vertragsbestandteil der Schulungsleistung der Flugschule.
Für diese Veranstaltungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
Externe Leistungen (zzgl.)
Wird bei unseren Angeboten von „zuzüglich externer Leistungen (zzgl.)“ gesprochen, handelt es sich stets um Fremdleistungen externer Dienstleister, die nicht Bestandteil der Leistung des Veranstalters sind.
Die Kosten dieser Fremdleistungen werden entweder
In diesen Fällen können die Beträge als durchlaufende Posten auf der Rechnung ausgewiesen und gemeinsam mit dem Veranstaltungspreis abgerechnet werden.
Die Weitergabe dieser Beträge stellt in keinem Fall eine eigene Leistung des Veranstalters dar.
Inklusive Leistungen (inkl.)
Wird bei unseren Angeboten von „inklusiven Leistungen (inkl.)“ gesprochen, handelt es sich ausschließlich um organisatorische Unterstützungsmaßnahmen des Veranstalters,
Zur Abhaltung eines Kurses sind Mindestteilnehmerzahlen im Ermessen der Flugschule erforderlich.
Ist dies nicht der Fall, kann der Kurs verschoben werden.
Dem Lehrpersonal bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung der Flugkurse unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und des Ausbildungsstandes der Kursteilnehmer zu bestimmen.
Entsprechende Abweichungen von vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten.
Gefährdet der Teilnehmer seine eigene oder die Sicherheit anderer, behält sich die Flugschule vor, den Flugschüler vom Unterricht ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr auszuschließen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
Die Flugschule, ihre Organe, Mitarbeiter und Beauftragten (insbesondere Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Ausbildungsleiter, Fluglehrer) haften für Schäden beim Schulungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß den BGB-Vorschriften sowie bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn und soweit eine Versicherung für sie eintritt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens.
Jeder Teilnehmer bei einer Schulung oder eines sonstigen Lehrganges etc., haftet für alle Schäden, die er am Ausbildungsgerät, Leihgerät oder sonstwo verursacht.
Der Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist zu ersetzen.
Die persönlichen Daten des Flugschülers werden bei der Flugschule für die Durchführung der Kurse und Abrechnungen elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ausgenommen hiervon sind die Angaben, die für die Dokumentation der Ausbildung und für Prüfungen an den Deutschen Hängegleiterverband DHV weitergegeben werden.
Die anfallenden Kosten werden ggf. zentral eingesammelt und 1:1 an die jeweiligen Dienstleister weitergegeben. Sie stellen keine Leistung des Veranstalters dar.
Ergänzend gelten die Regelungen zu externen und inklusiven Leistungen.